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Gemeinschaftsarbeit
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Wann
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Treffpunkt
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Wer
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Hinweis
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30.06.2012
9:00 Uhr
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Vereinshaus
Bitte bringen Sie Gartengeräte (Spaten, Harke, Hacke, Schubkarre, Gartenschere, Heckenschere etc.) mit.
Leitung und Ansprechpartner:
Roland Ratzka
Tel.: (0511) 3 500 500
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Teilnehmende Gärten
Primelweg
152 - 159,
162 - 163
Maiblumenweg
49,
51 - 60,
62 - 64,
66 - 75,
77 - 81
Asternweg
88,
91 - 93
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Gemeinschaftsarbeit ist Pflichtarbeit nach § 3 Abs. 5 der Vereinssatzung. Im Verhinderungsfall ist für eine Ersatzkraft zu sorgen. Laut Versammlungsbeschluss vom 12. März 2005 ist für jede nicht geleistete festgelegte Gemeinschaftsarbeit ein Betrag von 50,-- € zu zahlen. Dies gilt auch, wenn eine Ersatzkraft nicht an den Arbeiten teilnimmt. Der Betrag wird mit der jeweiligen Jahresrechnung als einmalige Beitragserhöhung mit eingezogen.
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